Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Definition: Die OHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist und bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften (§§ 105 ff. HGB). Sie entsteht durch Gesellschaftsvertrag.
  • Praxisbeispiel: Zwei Kaufleute betreiben gemeinsam einen Handel mit Bürobedarf als OHG; sie haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kommanditgesellschaft, Handelsregister, Haftung.

Wie wird die OHG gegründet?

Durch Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister.

Wer haftet?

Alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unbeschränkt.

Wie erfolgt die Gewinnverteilung?

Nach Vereinbarung; gesetzlich zu gleichen Teilen.

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