Online-Betreuung

  • Definition: Online-Betreuung bezeichnet digitale Angebote der Kinderbetreuung, bei denen Kinder zeitweise per Video betreut oder Lerninhalte vermittelt werden. Sie wurde insbesondere während der COVID-19-Pandemie genutzt.
  • Praxisbeispiel: Eine Kita bietet in Zeiten der Schließung Videoschalten an, um mit den Kindern zu singen und zu basteln.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kindertagespflege, Jugendhilfe, Datenminimierung.

Ist Online-Betreuung rechtlich zulässig?

Ja, solange Datenschutz und Aufsichtspflicht gewahrt sind.

Wie wird Datenschutz sichergestellt?

Durch datenschutzkonforme Plattformen und Einwilligung der Eltern.

Welche Grenzen gibt es?

Sie ersetzt keine Aufsicht in Präsenz und sollte nur ergänzend genutzt werden.

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