Organisationspflicht (Arbeitgeber)

  • Definition: Die Organisationspflicht des Arbeitgebers umfasst die Pflicht, den Betrieb so zu organisieren, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit sicher und gesund ausführen können. Dazu gehören Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen und Datenschutzmaßnahmen.
  • Praxisbeispiel: Ein IT-Unternehmen erstellt ein Arbeitsschutzkonzept für die Homeoffice-Ausstattung seiner Mitarbeiter.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Arbeitgeberhaftung, Arbeitsschutzgesetz, IT-Compliance.

Welche Verantwortung hat der Arbeitgeber?

Er muss für sichere Arbeitsbedingungen sorgen und die Einhaltung der Vorschriften überwachen.

Gilt die Organisationspflicht auch im Homeoffice?

Ja, der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Ergonomie und Sicherheit.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Bußgelder, Schadensersatzansprüche und ggf. Strafbarkeit.

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