Personengesellschaft

  • Definition: Personengesellschaften sind rechtsfähige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen, die zum gemeinsamen Zweck einen Gewerbebetrieb führen. Typische Formen sind die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Praxisbeispiel: Zwei Architekten gründen eine GbR; sie haften persönlich und gemeinsam für Schulden der Gesellschaft.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mitunternehmerschaft, Gesellschaftervertrag, Haftung.

Wie wird die Personengesellschaft besteuert?

Der Gewinn wird bei den Gesellschaftern im Rahmen der Einkommensteuer besteuert.

Haften Gesellschafter persönlich?

Ja, außer bei der KG; dort haften Kommanditisten nur bis zur Einlage.

Wie wird die Gesellschaft gegründet?

Durch Gesellschaftsvertrag; bei der OHG ist ein Handelsregistereintrag erforderlich.

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