Pfändungsschutzkonto

  • Definition: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto, das im Falle einer
    Kontopfändung einen Grundfreibetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts schützt
    (§ 850k ZPO). Es ermöglicht weiterhin bargeldlosen Zahlungsverkehr trotz Pfändung.
  • Praxisbeispiel: Eine überschuldete Person wandelt ihr Girokonto in ein P-Konto um, sodass monatlich ein pfändungsfreier Betrag für Miete und Lebenshaltung verbleibt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Zahlungsverzug, Insolvenzverfahren, Unterhaltsrecht.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Aktuell rund 1 340 € pro Monat; er erhöht sich bei Unterhaltspflichten.

Wie beantragt man ein P-Konto?

Bei der Bank durch Erklärung; die Umwandlung muss kostenlos erfolgen.

Kann man mehrere P-Konten haben?

Nein, jeder Kontoinhaber darf nur ein P-Konto führen.

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