Pflichtteilberechnung

  • Definition: Die Pflichtteilberechnung bestimmt den gesetzlichen Mindestanteil, den ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall vom Nachlass einfordern kann (§§ 2303 ff. BGB). Grundlage ist der Wert des Nachlasses abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten und Ausgleichungen.
  • Praxisbeispiel: Ein enterbter Sohn berechnet seinen Pflichtteil anhand des Verkehrswerts der Immobilie und der Bankguthaben des Erblassers.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Pflichtteilsrecht, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern des Erblassers.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?

Durch Pflichtteilsanspruch gegen die Erben, ggf. gerichtliche Klage.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang