Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • Definition: Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ermöglicht es Pflichtteilsberechtigten, Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten in die Berechnung des Nachlasses einzubeziehen (§ 2325 BGB). Er verhindert Umgehungen des Pflichtteilsrechts.
  • Praxisbeispiel: Der Erblasser schenkt zehn Jahre vor seinem Tod eine Immobilie; die Pflichtteilsberechtigten können 10 % des Immobilienwerts ergänzend verlangen, da die Schenkung anteilig angerechnet wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kettenschenkung, Vorweggenommene Erbfolge, Pflichtteilberechnung.

Wie wird die Schenkung angerechnet?

Sie wird zu 100 % berücksichtigt, wenn sie im letzten Jahr vor dem Tod erfolgte; danach sinkt der Anteil jährlich um 10 %.

Welche Schenkungen zählen?

Alle Zuwendungen zu Lebzeiten, außer Gelegenheitsgeschenke.

Kann auf den Ergänzungsanspruch verzichtet werden?

Ja, durch notariellen Pflichtteilsverzicht.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang