Photovoltaik (PV) – Steuerliche Behandlung

  • Definition: Unter Photovoltaik versteht man die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarmodulen. Bei privater Nutzung und Einspeisung ins Netz sind steuerliche Aspekte wie Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu berücksichtigen.
  • Praxisbeispiel: Ein Hauseigentümer betreibt eine PV-Anlage, speist Strom ins Netz ein und macht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch; er kann die Vorsteuer aus der Anschaffung nicht abziehen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Energiesteuer, Blockheizkraftwerk, Kleinunternehmerregelung.

Muss ich Umsatzsteuer abführen?

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nein; ansonsten ja, mit Vorsteuerabzug.

Ist der Verkauf von Strom gewerblich?

Ja, der Netzverkauf gilt als unternehmerische Tätigkeit.

Wie werden Einnahmen versteuert?

Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Anlage langfristig Gewinn erzielt.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang