Prozesskostenfinanzierung

  • Definition: Prozesskostenfinanzierung ist die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch einen Dritten, der im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Betrags erhält. Für Kläger ohne ausreichende Mittel kann dies Zugang zur Justiz schaffen.
  • Praxisbeispiel: Eine kleine Firma verklagt einen Lieferanten auf Schadensersatz; ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten gegen 30 % des Erfolgs.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Prozesskostenhilfe, Schiedsverfahren, Vergleichsverhandlungen.

Wann lohnt sich Prozesskostenfinanzierung?

Bei hohen Streitwerten und guten Erfolgsaussichten.

Ist der Finanzierer Mitpartei?

Nein, er tritt im Hintergrund auf und übernimmt das Kostenrisiko.

Wie hoch ist die Erfolgsbeteiligung?

Je nach Risiko 20–40 % des Prozesserfolgs.

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