Rangrücktrittserklärung

  • Definition: Durch eine Rangrücktrittserklärung tritt ein Gläubiger mit seiner Forderung hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurück. Sie wird häufig eingesetzt, um die Eigenkapitalquote zu erhöhen und Insolvenzreife zu vermeiden.
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter überlässt der GmbH ein Darlehen und erklärt den Rangrücktritt, damit das Darlehen bei der Überschuldungsprüfung nicht berücksichtigt wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Eigenkapitalersetzendes Darlehen, Sanierungserlass, Insolvenzrecht.

Warum wird der Rangrücktritt vereinbart?

Um die Passivierungspflicht im Jahresabschluss zu vermeiden und die Zahlungsfähigkeit zu sichern.

Ist ein Rangrücktritt verbindlich?

Ja, er muss klar formuliert sein und gilt gegenüber allen Gläubigern.

Welche Risiken bestehen?

Der Gläubiger erhält sein Geld erst nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger.

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