Rechtsnachfolge

  • Definition: Rechtsnachfolge bezeichnet den Übergang von Rechten und Pflichten eines Rechtssubjekts auf ein anderes. Im Erbrecht ist dies der Übergang des Vermögens des
    Erblassers auf den Erben; im Gesellschaftsrecht kann sie durch Verschmelzung oder Umwandlung erfolgen.
  • Praxisbeispiel: Beim Tod des Gesellschafters einer GbR tritt sein Erbe in die Gesellschaft ein, sofern der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbschein, Umwandlung, Unternehmensnachfolge.

Was ist der Unterschied zwischen Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge?

Gesamtrechtsnachfolge überträgt das gesamte Vermögen (Erbschaft), Einzelrechtsnachfolge überträgt einzelne Rechte (Zession).

Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

Bei Grundstücksübertragungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen.

Kann Rechtsnachfolge ausgeschlossen werden?

Im Gesellschaftsvertrag können Eintrittsrechte beschränkt werden.

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