Risikorücklage

  • Definition: Eine Risikorücklage ist ein Eigenkapitalbestandteil bei
    Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder Genossenschaften, der zur Absicherung von Risiken gebildet wird. Sie darf nur für versicherungstechnische Verluste verwendet werden.
  • Praxisbeispiel: Ein Versicherungsverein bildet eine Risikorücklage von 1 Mio. € aus den jährlichen Überschüssen, um Schadensschwankungen auszugleichen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Eigenkapital, Rückstellungen, Solvabilität.

Wer muss eine Risikorücklage bilden?

Versicherungsvereine und bestimmte Genossenschaften.

Kann die Rücklage ausgeschüttet werden?

Nur wenn gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt sind.

Wie wird sie bilanziert?

Als Teil des Eigenkapitals auf der Passivseite.

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