Rückstellung

  • Definition: Eine Rückstellung ist eine Verbindlichkeit, deren Eintritt oder Höhe ungewiss ist. Sie dient der periodengerechten Gewinnermittlung; Beispiele sind Rückstellungen für Prozessrisiken, Steuern und Instandhaltung (§ 249 HGB).
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen bildet eine Rückstellung für ausstehende Gewährleistungsansprüche aus dem Vorjahr.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Handelsbilanz, Jahresabschluss, Steuerrückstellung.

Wie werden Rückstellungen bewertet?

Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung; bei langfristigen Rückstellungen sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Was ist der Unterschied zu Verbindlichkeiten?

Verbindlichkeiten stehen der Höhe nach fest; Rückstellungen sind ungewiss.

Können Rückstellungen steuerlich abweichen?

Ja, steuerliche Rückstellungen dürfen nur bei rechtlicher Verpflichtung gebildet werden.

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