Rücktrittsrecht

  • Definition: Ein Rücktrittsrecht erlaubt es einer Vertragspartei, sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen. Es kann gesetzlich (z. B. bei Verzug) oder vertraglich vereinbart sein.
  • Praxisbeispiel: Ein Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück, weil der Verkäufer den Liefertermin mehrfach schuldhaft überschritten hat.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Widerrufsrecht, Mängelgewährleistung, Vertragsstrafen.

Wann kann zurückgetreten werden?

Bei erheblichen Pflichtverletzungen oder vereinbarten Rücktrittsgründen.

Welche Folgen hat der Rücktritt?

Rückgewähr der empfangenen Leistungen und Rücktritt vom Vertrag.

Unterscheidet sich Rücktritt von Kündigung?

Ja, Rücktritt wirkt rückabwickelnd, Kündigung nur für die Zukunft.

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