Sachgründung

  • Definition: Bei der Sachgründung wird eine Kapitalgesellschaft durch Einbringung von Sachwerten (z. B. Immobilien, Maschinen) gegründet. Diese Einlagen werden bewertet und anstelle einer Bareinlage geleistet.
  • Praxisbeispiel: Eine GmbH wird gegründet, indem der Gesellschafter eine Patentanmeldung als Sacheinlage einbringt und diese von einem Sachverständigen bewertet wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Verdeckte Sacheinlage, Kapitalaufbringung, Notarielle Beurkundung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Bewertungsgutachten, Übertragungsverträge, Sachgründungsbericht.

Was ist bei Überbewertung?

Gesellschafter haften für Differenzen zur erforderlichen Stammkapitalsumme.

Kann später Barvermögen eingezahlt werden?

Ja, aber erst nach ordnungsgemäßer Leistung der Sacheinlage.

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