Sanierungserlass

  • Definition: Der Sanierungserlass war eine Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Begünstigung von Sanierungsgewinnen. Er wurde vom BFH 2017 für rechtswidrig erklärt; die Sanierungssteuerbefreiung ist nun gesetzlich geregelt (§ 3a EStG).
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen verzichtet im Rahmen eines Sanierungsplans auf Forderungen seiner Gläubiger; der daraus resultierende Sanierungsgewinn bleibt unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Positive Fortführungsprognose, Insolvenzrecht, Rangrücktrittserklärung.

Wann greift die Steuerbefreiung?

Bei einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Sanierungsplan, wenn die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt wird.

Welche Voraussetzung besteht?

Der Forderungsverzicht muss Sanierungszwecken dienen, nicht als Schenkung.

Gibt es Dokumentationspflichten?

Ja, um die Sanierungsabsicht und wirtschaftliche Notlage nachzuweisen.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang