Schenkungsanzeige

  • Definition: Die Schenkungsanzeige ist die gesetzliche Pflicht, Schenkungen ab 20 000 € innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden (§ 30 ErbStG). Sie dient der Schenkungssteuerfestsetzung.
  • Praxisbeispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter 50 000 €; beide sind verpflichtet, die Schenkung an das Finanzamt zu melden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Freibetrag Schenkung, Schenkungssteuer, Gemischte Schenkung.

Wer muss die Schenkung anzeigen?

Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte, es sei denn, die Schenkung wird notariell beurkundet.

Welche Fristen gelten?

Innerhalb von drei Monaten ab Schenkung.

Was passiert bei unterlassener Anzeige?

Es drohen steuerliche Nachzahlungen und Bußgelder.

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