Schenkungsteuer

  • Definition: Die Schenkungsteuer fällt bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden an. Sie ergänzt die Erbschaftsteuer und nutzt die gleichen Freibeträge und Steuerklassen.
  • Praxisbeispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter 200 000 €; die Tochter nutzt ihren Freibetrag von 400 000 €, sodass keine Steuer anfällt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbschaftsteuer, Freibetrag, Vorweggenommene Erbfolge.

Wie oft können Freibeträge genutzt werden?

Alle zehn Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden.

Gibt es Steuerbefreiungen?

Ja, z.B. für selbst genutztes Wohneigentum an Kinder.

Muss eine Schenkung angezeigt werden?

Ja, innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt.

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