Schuldurkunde

  • Definition: Eine Schuldurkunde ist ein schriftliches Dokument, in dem ein Schuldner eine Forderung anerkennt. Sie kann als Beweisurkunde in gerichtlichen Verfahren dienen.
  • Praxisbeispiel: Ein Darlehensvertrag wird durch eine Schuldanerkenntnis bekräftigt, die der Gläubiger bei Zahlungsrückstand vorlegt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Rangrücktrittserklärung, Schuldanerkenntnis, Verjährung.

Was unterscheidet eine Schuldurkunde von einem Schuldschein?

Der Schuldschein ist lediglich Beweisurkunde; die Schuldurkunde beinhaltet ein abstraktes Schuldanerkenntnis.

Ist notarielle Form erforderlich?

Nur bei bestimmten Schuldverhältnissen (z. B. Grundstücksbelastungen).

Kann eine Schuldurkunde abgetreten werden?

Ja, durch Zession.

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