Schwangerenrecht

  • Definition: Schwangerenrecht fasst alle arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen zusammen, insbesondere Mutterschutzgesetz, Arbeitsplatzschutz, Kündigungsverbot und Stillzeiten.
  • Praxisbeispiel: Eine schwangere Mitarbeiterin darf nicht mit gefährlichen Stoffen  arbeiten und genießt Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Entbindung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Schutzfristen, Mutterschutzlohn, Elternzeit.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Ab dem Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung.

Welche Arbeiten sind verboten?

Nachtarbeit, Akkordarbeit und gefährliche Tätigkeiten.

Gibt es besondere Pausen?

Schwangere haben Anspruch auf zusätzliche Pausen und Ruhezeiten.

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