Sicherungsabtretung

  • Definition: Bei der Sicherungsabtretung tritt der Schuldner Forderungen an den Gläubiger ab, um eine Forderung zu sichern. Sie bleibt treuhänderisch im Eigentum des Gläubigers und wird bei Tilgung zurückübertragen.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tritt seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Bank ab, um einen Kredit zu sichern.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kreditsicherung, Factoring, Zession.

Wie unterscheidet sich Sicherungsabtretung von Sicherungsübereignung?

Bei der Abtretung werden Forderungen abgetreten, bei der Übereignung Sachen.

Müssen Schuldner informiert werden?

Nicht zwingend; bei offener Abtretung wird der Schuldner informiert.

Was passiert bei Insolvenz des Sicherungsgebers?

Die Forderung verbleibt beim Sicherungsnehmer; dieser muss sie aber zur Masse abrechnen.

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