Sonderbetriebsvermögen

  • Definition: Sonderbetriebsvermögen umfasst Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer zur Nutzung überlassen werden und die Betriebsstättentätigkeit fördern, jedoch im zivilrechtlichen Eigentum des Mitunternehmers stehen. Sie werden steuerlich dem Betriebsvermögen zugeordnet.
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter vermietet der OHG sein Betriebsgrundstück; das Grundstück bildet Sonderbetriebsvermögen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mitunternehmerschaft, Betriebsaufspaltung, Gewinnermittlung.

Warum gibt es Sonderbetriebsvermögen?

Um Vermögenswerte, die für den Betrieb genutzt werden, steuerlich korrekt zu behandeln.

Wie werden Entgelte verbucht?

Als Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben.

Was passiert beim Verkauf?

Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Gewerbesteuer.

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