Sondervergütungen

  • Definition: Sondervergütungen sind Zahlungen eines Unternehmens an seine Gesellschafter oder nahestehende Personen, die über die Gewinnverteilung hinausgehen, z.B. Mieten, Zinsen oder Gehälter. Bei Mitunternehmerschaften gelten sie als Sonderbetriebsausgaben.
  • Praxisbeispiel: Ein Kommanditist vermietet der KG ein Büro und erhält eine Mietzahlung; dies gilt als Sondervergütung und mindert seinen Anteil am Gesamtergebnis nicht.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Sonderbetriebsvermögen, Mitunternehmerschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung.

Wie werden Sondervergütungen besteuert?

Sie erhöhen beim Empfänger die Einkünfte aus Gewerbebetrieb; beim Betrieb sind sie Betriebsausgaben.

Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Wenn Zahlungen über fremdübliches Maß hinausgehen

Wie werden sie erfasst?

Gesondert nach § 15 EStG. 

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