Sorgerechtsvereinbarung

  • Definition: Eine Sorgerechtsvereinbarung ist eine vertragliche Regelung zwischen Eltern über die Ausübung der elterlichen Sorge, insbesondere bei Trennung oder Scheidung. Sie bedarf keiner gerichtlichen Genehmigung, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
  • Praxisbeispiel: Getrennte Eltern vereinbaren, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter und das Gesundheits- und Vermögenssorge gemeinsam ausgeübt werden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kindeswohl, Umgangsrecht, Jugendhilfe.

Ist eine notarielle Form erforderlich?

Nein, eine private Vereinbarung genügt; sie kann jedoch gerichtlich gebilligt werden.

Kann das Gericht eingreifen?

Ja, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Wie wird eine Vereinbarung geändert?

Durch neue Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung.

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