Sozialversicherungsbeiträge

  • Definition: Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtbeiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Finanzierung der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abführen. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttolohn berechnet.
  • Praxisbeispiel: Für eine Angestellte mit 3 000 € Bruttogehalt führen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die entsprechenden Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ab.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Lohnfortzahlung, Pauschalierung der Einkommensteuer, Minijob.

Wer trägt die Beiträge?

Die Beiträge werden überwiegend hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen; Ausnahmen gelten z. B. bei der Unfallversicherung.

Wie werden sie abgeführt?

Monatlich mit der Lohnabrechnung an die zuständige Krankenkasse.

Gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?

Ja, über der Grenze wird kein Beitrag mehr erhoben.

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