Sozialversicherungspflicht

  • Definition: Die Sozialversicherungspflicht begründet für Arbeitnehmer die Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt.
  • Praxisbeispiel: Ein Angestellter mit einem Monatsgehalt von 4 000 € unterliegt der Sozialversicherungspflicht; Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge anteilig.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Arbeitsrecht, Krankenkasse,  Sozialversicherungsbeiträge.

Wann bin ich sozialversicherungspflichtig?

Wenn Sie als Arbeitnehmer arbeiten und die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreiten.

Wer trägt die Beiträge?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte, bei der Unfallversicherung allein der Arbeitgeber.

Gibt es Ausnahmen?

Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und Beamte sind teilweise befreit.

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