Steuerabzug

  • Definition: Der Steuerabzug an der Quelle ist die Einbehaltung und Abführung von Steuern durch den Schuldner einer Leistung, z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Bauabzugssteuer (§ 48 EStG).
  • Praxisbeispiel: Ein Bauunternehmer bezahlt einen Subunternehmer; er behält 15 % Bauabzugssteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer, Abgeltungsteuer.

Wer ist zum Steuerabzug verpflichtet?

Der Schuldner der Leistung.

Wie wird der Steuerabzug bescheinigt?

Durch Steuerbescheinigung; der Empfänger kann sie auf seine Steuer anrechnen lassen

Welche Sanktionen gibt es bei Nichtabzug?

Haftung des Leistenden für die Steuer.

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