Steuerfahndung

  • Definition: Die Steuerfahndung ist eine spezielle Ermittlungsbehörde der Finanzverwaltung, die schwerwiegende Steuerstraftaten aufdeckt. Sie führt Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch.
  • Praxisbeispiel: Nach einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung durchsucht die Steuerfahndung Geschäftsräume und sichert Computer und Buchhaltungsunterlagen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Steuerstrafverfahren, Betriebsprüfung, Selbstanzeige.

Wann wird die Steuerfahndung tätig?

Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung oder bei anonymen Anzeigen.

Welche Rechte hat sie?

Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss, Beschlagnahme von Unterlagen.

Wie kann ich kooperieren?

Durch Offenlegung der angeforderten Unterlagen und anwaltliche Begleitung.

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