Steuerrechtliche Organschaft

  • Definition: Die steuerrechtliche Organschaft verbindet Mutter- und Tochtergesellschaften, sodass für Körperschaft- und Gewerbesteuer eine Einheit entsteht. Voraussetzung ist ein Gewinnabführungsvertrag und eine finanzielle Eingliederung.
  • Praxisbeispiel: Eine AG als Organträger schließt mit ihrer 100 %igen Tochter GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag; Gewinne und Verluste werden beim Organträger verrechnet.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Holding, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer.

Wie lange muss der Gewinnabführungsvertrag laufen?

Mindestens fünf Jahre.

Welche Vorteile bietet die Organschaft?

Ausgleich von Verlusten innerhalb des Organkreises; Verringerung der Gewerbesteuer.

Gibt es Risiken?

Die Verlustvorträge der Organgesellschaft gehen verloren, wenn die Organschaft endet.

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