Steuerstundung

  • Definition: Eine Steuerstundung ist die befristete Hinausschiebung der Steuerzahlung. Das Finanzamt kann sie aus Billigkeitsgründen gewähren (§ 222 AO), meistens gegen Zinsen.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen beantragt Stundung der Umsatzsteuer wegen Liquiditätsproblemen; das Finanzamt stimmt einer Ratenzahlung zu.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Liquidität, Säumniszuschläge, Vollstreckung.

Wann wird eine Stundung gewährt?

Bei erheblichen Härten und wenn der Steueranspruch nicht gefährdet ist.

Wie hoch sind Stundungszinsen?

0,5 % pro Monat, wenn keine abweichende Regelung besteht.

Kann ein Antrag abgelehnt werden?

Ja, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder der Steuerberechtigung bestehen.

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