Subventionswert

  • Definition: Der Subventionswert ist der steuerliche Wert eines verbilligten Darlehens oder einer staatlichen Förderung. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gewährten Zinssatz.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält ein Förderdarlehen mit 1 % Zins; der Marktzinssatz beträgt 4 %. Der Zinsvorteil stellt einen Subventionswert dar.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Sanierungserlass, Zinsabschlag, Investitionszulage.

Wie wird der Subventionswert besteuert?

Er kann als steuerpflichtiger Ertrag erfasst werden, wenn keine Steuerbefreiung vorliegt.

Welche Förderungen gibt es?

KfW-Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse.

Kann der Wert zurückgefordert werden?

Bei Verstoß gegen Auflagen können Förderungen zurückgefordert werden.

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