Teilungserklärung

  • Definition: Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilt (§ 8 WEG). Sie regelt die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie die jeweiligen Miteigentumsanteile.
  • Praxisbeispiel: Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses lässt eine Teilungserklärung erstellen, um die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Wohnungseigentumsrecht, Teilungserklärung, Verwaltungsbeirat.

Wer erstellt die Teilungserklärung?

Der Eigentümer mit notariellem Beistand; sie wird ins Grundbuch eingetragen.

Kann sie geändert werden?

Nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer und notarieller Beurkundung.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Teile des Grundstücks und Gebäudes, die im gemeinschaftlichen Eigentum aller Eigentümer stehen (z. B. Dach, Treppenhaus).

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