Teilwertabschreibung

  • Definition: Eine Teilwertabschreibung ist die außerplanmäßige Abschreibung eines Wirtschaftsguts auf seinen Teilwert (beizulegender Wert), wenn dieser dauerhaft unter dem Buchwert liegt. Bei Finanzanlagen ist sie zwingend.
  • Praxisbeispiel: Der Kurs einer Beteiligung sinkt dauerhaft unter die Anschaffungskosten; das Unternehmen nimmt eine Teilwertabschreibung vor.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Bilanz, Bewertung, Rückstellungen.

Wann ist eine Abschreibung dauerhaft?

Wenn der Wertverlust voraussichtlich länger als ein Geschäftsjahr anhält.

Kann die Abschreibung später rückgängig gemacht werden?

Ja, durch Zuschreibung, wenn der Wert steigt.

Wie wirkt sich die Abschreibung steuerlich aus?

Sie mindert den Gewinn in der Steuerbilanz.

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