Testament

  • Definition: Ein Testament ist eine einseitige, formbedürftige letztwillige Verfügung, mit der eine Person über ihr Vermögen nach dem Tod verfügt. Es kann handschriftlich oder notariell errichtet werden.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer verfügt testamentarisch, dass sein Unternehmen an seine Tochter geht und seine sonstigen Vermögenswerte zu gleichen Teilen an die übrigen Kinder.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Erbrecht, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge.

Welche Form muss ein Testament haben?

Eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet.

Was ist ein Berliner Testament?

Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder zu Schlusserben.

Kann ein Testament widerrufen werden?

Ja, durch Vernichtung, neues Testament oder Widerrufserklärung.

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