Testamentsvollstrecker

  • Definition: Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser bestimmte Person, die den letzten Willen ausführt und den Nachlass verwaltet (§§ 2197 ff. BGB). Er kann die Erbauseinandersetzung durchführen, Vermächtnisse erfüllen und den Nachlass sichern.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer bestimmt einen Rechtsanwalt zum Testamentsvollstrecker, um die ordnungsgemäße Übertragung seines Unternehmens an die Kinder zu gewährleisten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Nachlassgericht, Erbauseinandersetzung, Vorerbe.

Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker?

Nachlasssicherung, Verwaltung, Schuldenbegleichung, Verteilung an Erben.

Wie wird er entlohnt?

Durch Vergütung gemäß Testament oder nach gesetzlicher Vergütungstabelle.

Kann er haftbar gemacht werden?

Ja, bei Pflichtverletzungen haftet er gegenüber Erben auf Schadensersatz.

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