Treuhand

  • Definition: Treuhand ist ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Treuhänder Vermögenswerte im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung hält und verwaltet. Es dient der Sicherung und Verwaltung von Vermögen.
  • Praxisbeispiel: Eine Immobilie wird treuhänderisch von einer GmbH gehalten, die sie für einen Investor verwaltet; der Treugeber bleibt wirtschaftlicher Eigentümer.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Fiduciary, Stiftung, Vermögensverwaltung.

Wann ist Treuhand sinnvoll?

Bei Diskretion, Vermögensschutz oder Management von Fonds.

Gibt es steuerliche Besonderheiten?

Der wirtschaftliche Eigentümer wird besteuert, nicht der Treuhänder.

Wie wird die Treuhand dokumentiert?

Durch Treuhandvertrag; oft sind notarielle Beurkundungen notwendig.

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