Treuhandvertrag

  • Definition: Ein Treuhandvertrag ist eine Vereinbarung, durch die der Treugeber Vermögen dem Treuhänder überträgt, damit dieser es für einen bestimmten Zweck verwaltet. Der Treuhänder handelt im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung.
  • Praxisbeispiel: Eine Erbengemeinschaft betraut einen Treuhänder, der die Immobilie verwaltet, bis die Erbauseinandersetzung abgeschlossen ist.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Testamentsvollstrecker, Vermögensverwaltung, Treuhandkonto.

Welche Pflichten hat der Treuhänder?

Treuepflicht, ordnungsgemäße Verwaltung, Rechnungslegung.

Wie wird der Vertrag beendet?

Durch Erfüllung des Zwecks, Kündigung oder Fristablauf.

Kann ein Treuhänder haften?

Ja, bei Pflichtverletzung haftet er dem Treugeber.

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