Urheberrecht (Software)

  • Definition: Software ist als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt
    (§ 69a UrhG). Das Urheberrecht schützt den Programmcode vor unbefugter Nutzung,
    Vervielfältigung und Verbreitung.
  • Praxisbeispiel: Ein Entwicklervertreibt sein selbst entwickeltes Programm; die Lizenznehmer dürfen die Software nur gemäß Lizenz nutzen und nicht ohne Zustimmung kopieren.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Softwarelizenzvertrag, Open-Source-Lizenz, IT-Recht.

Wie entsteht der Schutz?

Durch die Schöpfung; eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Wie lange gilt das Urheberrecht?

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Sind Programmierschnittstellen geschützt?

Nur, wenn sie originell sind; Funktionalität an sich ist nicht geschützt.

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