Veräußerungsgewinn

  • Definition: Der Veräußerungsgewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis eines Wirtschaftsgutes und seinen Anschaffungskosten bzw. seinem Buchwert. Er unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter verkauft seinen GmbH-Anteil für 200 000 €; die Anschaffungskosten betrugen 50 000 €; der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn beträgt 150 000 €
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Privates Veräußerungsgeschäft, Beteiligungsveräußerung, Abgeltungsteuer.

Wie wird der Gewinn bei Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert?

Bei Privatvermögen: Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer; bei Betriebsvermögen: Gewerbesteuerpflicht.

Gibt es Steuerbefreiungen?

 Bei Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist und bei § 17 EStG unter bestimmten Bedingungen.

Wie werden Veräußerungskosten berücksichtigt?

Maklerkosten, Notarkosten und Beratungskosten mindern den Gewinn.

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