Verdachtskündigung

  • Definition: Die Verdachtskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines dringenden Verdachts einer schweren Pflichtverletzung. Es bedarf einer sorgfältigen Anhörung des Arbeitnehmers.
  • Praxisbeispiel: Der Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter, weil ein starker Verdacht auf Diebstahl besteht, nachdem dieser zum Vorwurf Stellung nehmen konnte.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigungsschutz, Abmahnung, Arbeitsrecht.

Wann ist eine Verdachtskündigung zulässig?

Nur bei dringendem Verdacht einer Straftat und nach erfolgter Anhörung.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Ja, der Betriebsrat ist anzuhören (§ 102 BetrVG).

Ist eine Abfindung üblich?

Oft wird im Kündigungsschutzprozess ein Vergleich mit Abfindung geschlossen.

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