Verdeckte Sacheinlage

  • Definition: Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter eine Bareinlage zusagt, tatsächlich aber Sachwerte einbringt. Dies kann zu Nachschussverpflichtungen führen und ist steuerlich problematisch.
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter zahlt 25 000 € auf das Geschäftskonto ein, erhält das Geld aber wenige Tage später zurück und überträgt stattdessen einen Firmenwagen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Sachgründung, Kapitalaufbringung, Kapitaleinzahlung.

Ist die verdeckte Sacheinlage zulässig?

Nein, sie stellt eine Umgehung der Einlagepflicht dar.

Welche Folgen drohen?

Die Einlage gilt als nicht erbracht; der Gesellschafter haftet für den Differenzbetrag.

Wie kann man dies vermeiden?

Durch korrekte Sachgründung oder Nachzahlung der Bareinlage.

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