Vergleich

  • Definition: Ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen Streitparteien, mit der der Streit oder die Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beendet wird (§ 779 BGB). Er kann gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen werden.
  • Praxisbeispiel: Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen im Kündigungsschutzprozess einen gerichtlichen Vergleich über die Zahlung einer Abfindung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Prozesskostenhilfe, Kündigungsschutzklage, Verdachtskündigung.

Ist ein gerichtlicher Vergleich vollstreckbar?

Ja, er hat Wirkung eines vollstreckbaren Titels.

Was ist der Unterschied zum Anerkenntnis?

Beim Vergleich verzichten beide Seiten auf Teile ihres Anspruchs; beim Anerkenntnis erkennt eine Seite den Anspruch in voller Höhe an.

Kann ein Vergleich widerrufen werden?

Nur in engen Grenzen, z. B. bei Anfechtung wegen Irrtums.

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