Verlustfeststellung

  • Definition: Die Verlustfeststellung ist der Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt den verbleibenden Verlustvortrag eines Steuerpflichtigen feststellt. Er ist erforderlich, um Verluste in späteren Jahren abzuziehen.
  • Praxisbeispiel: Das Finanzamt stellt einen Verlustvortrag von 30 000 € fest, der in den Folgejahren mit Gewinnen verrechnet werden kann.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Verlustabzug, Einkommensteuerbescheid, Feststellungsbescheid.

Wann muss ein Verlust feststellt werden?

Von Amts wegen, wenn ein Verlustvortrag besteht.

Kann man gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats.

Gilt die Feststellung auch für die Zukunft?

Sie wird fortgeschrieben, bis der Verlust aufgebraucht ist.

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