Verlustvortrag

  • Definition: Der Verlustvortrag ist der Teil des Verlusts, der nach einem Verlustrücktrag in die folgenden Jahre vorgetragen wird und dort mit positiven Einkünften verrechnet werden kann.
  • Praxisbeispiel: Ein Start-up schreibt in den ersten Jahren Verluste; diese werden vorgetragen und mindern später erzielte Gewinne.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Verlustabzug, Verlustfeststellung, Körperschaftsteuer.

Wie lange können Verluste vorgetragen werden?

Unbegrenzt; allerdings sind ab dem zweiten Jahr nur 60 % der Einkünfte verrechenbar.

Was passiert bei Anteilsübertragung?

Verluste können nach § 8c KStG untergehen.

Gibt es Sonderregelungen für Umwandlungen?

Ja, bei Umwandlungen wird der Verlustvortrag auf die übernehmende Gesellschaft übertragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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