Vertragsfreiheit

  • Definition: Vertragsfreiheit ist das Recht, Verträge nach eigenem Willen abzuschließen, zu gestalten und zu beenden. Sie wird durch zwingende Gesetzesvorschriften, AGB-Kontrolle und Sittenwidrigkeit begrenzt.
  • Praxisbeispiel: Zwei Unternehmen verhandeln eine komplexe Softwarelizenz ohne gesetzliche Formvorgaben und legen frei die Vertragsbedingungen fest.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit AGB, NDA, Rücktrittsrecht.

Welche Elemente umfasst die Vertragsfreiheit?

Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit, Aufhebungsfreiheit.

Wann ist Vertragsfreiheit eingeschränkt?

Bei Verbraucherschutz, Mietpreisbremsen, Arbeitsrecht.

Sind formfreie Verträge stets wirksam?

Ja, sofern kein Formerfordernis vorgeschrieben ist.

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