Vertragsstrafe

  • Definition: Eine Vertragsstrafe ist eine vereinbarte Geldsumme, die fällig wird, wenn eine Vertragspartei eine Verpflichtung verletzt. Sie dient als Druckmittel zur Vertragserfüllung und Schadenspauschalierung.
  • Praxisbeispiel: Ein Lieferant verpflichtet sich, eine Lieferung bis zu einem bestimmten Datum zu erbringen; bei Verspätung zahlt er 1 % des Auftragswerts pro Tag als Vertragsstrafe.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Schadensersatz, NDA, Werkvertrag.

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?

Sie muss angemessen sein; überhöhte Strafen können herabgesetzt werden (§ 343 BGB).

Muss ein Schaden nachgewiesen werden?

Nein, die Vertragsstrafe fällt unabhängig vom Schaden an.

Kann eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart werden?

Ja, beispielsweise bei Wettbewerbsverboten.

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