Vorbehaltsnießbrauch

  • Definition: Der Vorbehaltsnießbrauch ist ein Gestaltungsmittel bei vorweggenommener Erbfolge, bei dem der Schenker sich den Nießbrauch an der übertragenen Sache vorbehält. Er behält die Erträge, während das Eigentum auf den Beschenkten übergeht.
  • Praxisbeispiel: Eltern übertragen ihrem Sohn ein Mietshaus, behalten sich aber den Nießbrauch vor, sodass sie weiterhin die Mieteinnahmen erhalten.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vorweggenommene Erbfolge, Kettenschenkung, Nießbrauch.
     

Was sind Vorteile?

Schenker behalten Einkünfte und sichern Versorgung, während sie erbschaftssteuerliche Freibeträge nutzen.

Wie wirkt sich der Nießbrauch steuerlich aus?

Die Einnahmen werden beim Nießbraucher versteuert; der Eigentümer bleibt wirtschaftlich belastet.

Kann der Nießbrauch befristet werden?

Ja, z. B. bis zum Tod des Nießbrauchers.

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