Vorfälligkeitsentschädigung

  • Definition: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die der Kreditnehmer an die Bank zahlen muss, wenn er ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorzeitig zurückzahlt. Sie ersetzt der Bank den entgangenen Zinsgewinn.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen will einen langfristigen Bankkredit ablösen; die Bank berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Grundlage der Restlaufzeit.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Darlehensvertrag, Pachtvertrag, Kreditsicherheiten.

Wann fällt sie an?

Bei vorzeitiger Rückzahlung festverzinslicher Darlehen außerhalb gesetzlicher Sonderkündigungsrechte.

Wie wird sie berechnet?

Nach Barwertmethode unter Berücksichtigung ersparter Refinanzierungskosten.

Kann die Entschädigung entfallen?

Bei berechtigtem Interesse des Kreditnehmers oder nach zehn Jahren Laufzeit kann der Kredit kostenfrei gekündigt werden.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang