Vorkaufsrecht

  • Definition: Das Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Vertrag einzutreten und einen Kaufgegenstand zu den vereinbarten Bedingungen zu erwerben (§ 463 BGB). Es kann gesetzlich oder vertraglich begründet sein.
  • Praxisbeispiel: Ein Mieter hat ein vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht für die von ihm angemieteten Geschäftsräume; wird diese verkauft, kann er zu gleichen Bedingungen kaufen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Teilungserklärung, Grundbuchrecht, Vertragsfreiheit.

Wie wird das Vorkaufsrecht ausgeübt?

Durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer innerhalb der Frist nach Mitteilung des Vertrags.

Gibt es gesetzliche Vorkaufsrechte?

Ja, z. B. für Mieter, Kommunen oder Erbengemeinschaften.

Was passiert bei Nichterfüllung?

Der Berechtigte kann Schadensersatz verlangen.

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