Vorsteuerabzug

  • Definition: Der Vorsteuerabzug ermöglicht Unternehmern, die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen und mit der eigenen Umsatzsteuerschuld zu verrechnen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung.
  • Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb kauft Materialien für 1 000 € zzgl. 190 € USt; die 190 € zieht er als Vorsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung ab.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Reverse Charge.

Wann ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen?

Bei pauschal versteuerten Umsätzen, Privatnutzung oder mangelhafter Rechnung.

Brauche ich ein besonderes Konto?

Vorsteuern werden in der Buchhaltung separat erfasst.

Kann ich Vorsteuer für geringfügige Beträge abziehen?

Ja, sofern die  Kleinbetragsrechnungen die erforderlichen Angaben enthalten.

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